Habilitation
Der geheime Staat – Arkantradition und Informationsfreiheitsrecht
„Solange der Staat im modernen Sinne besteht, solange unterstand – in Deutschland – sein bürokratischer Apparat der Regel der Geheimhaltung. Die in den staatlichen Machtbereich gelangenden, vom Staat verwalteten oder generierten Informationen waren danach für Außenstehende, nicht selten auch für weite uninformierte Teile des Staatsapparates selbst, grundsätzlich unzugänglich. Die Geheimhaltung staatlicher Information war die Regel, ihre Zugänglichkeit oder ‚Öffentlichkeit‘ die Ausnahme. […] Die vorliegende Untersuchung [unternimmt] den Versuch, das traditionelle Regel-Ausnahme-Verhältnis verfassungsrechtlich ‚auf den Kopf zu stellen‘ und durch ein aus dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes abzuleitendes (Teil-)Prinzip transparenten Verwaltungshandelns und einen korrespondierenden verfassungsrechtlichen Informationsfreiheitsanspruch zu ersetzen. Angestrebt wird eine grundsätzliche und grundgesetzliche Ablösung der ebenso ehrwürdigen wie ehrenrührigen Tradition der administrativen Regelgeheimhaltung.“
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WDR 3 Mosaik – Beitrag vom 3.1.2019: „Schweigen als Institution“
Herr Wegener sprach im WDR 3 Mosaik über Transparenz und Geheimhaltung. Hier finden Sie den Beitrag (Audio).