Schwerpunktbereichsstudium
Prof. Wegener ist regelmäßiger Prüfer im Schwerpunktbereich 9 – Staat und Verwaltung:
Im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung“ werden die Pflichtfächer im Öffentlichen Recht einschließlich des Europarechts vertieft und um besonders aktuelle und praxisrelevante Rechtsgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts, etwa das Umweltrecht, das Öffentliche Wirtschaftsrecht und das Recht des Öffentlichen Dienstes, erweitert.
Darüber hinaus kann die Ausbildung – je nach Interesse des Studierenden – mit weiteren Rechtsgebieten, beispielsweise im Völkerrecht, im internationalen und nationalen öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Ausländer- und Migrationsrecht oder im Kulturverwaltungsrecht (Wissenschaftsrecht, Medienrecht, Kirchenrecht) ergänzt werden. Auch die für die reflektierte und kritische Rechtsanwendung besonders wichtigen Grundlagenfächer mit öffentlich-rechtlichem Bezug werden angeboten.
Der Schwerpunktbereich ist damit für diejenigen besonders interessant, die eine berufliche Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung (europäische und internationale Institutionen, Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden etc.) oder in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anstreben. Auch auf die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts bereitet der Schwerpunktbereich vor.
Weitere allgemeine Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium können Sie hier finden.